In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung wird alle vier Jahre von den Beschäftigten ein neuer Werkstattrat gewählt. Er vertritt die im Arbeitsbereich tätigen Kolleginnen und Kollegen und wird dabei von einer Vertrauensperson begleitet.
Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die die Beschäftigten betreffen, eingehalten werden. In vielen Dingen dürfen die Mitglieder des Werkstattrates mitwirken und mitbestimmen:
- Mitwirkung
Der Werkstattrat kann seine Ideen, seine Meinung und seine Konzepte der Geschäftsführung vorlegen und mit ihr darüber diskutieren. Das betrifft zum Beispiel Themen wie den Gesundheitsschutz, Ordnung im Arbeitsbereich oder das Angebot von Praktika für Werkstattbeschäftigte. Die Geschäftsführung ist jedoch nicht verpflichtet, Vorschläge des Werkstattrates umzusetzen.
- Mitbestimmung
Seit 2017 muss die Geschäftsführung bei einigen Themen vor deren Umsetzung die Zustimmung des Werkstattrates einholen. Das betrifft zum Beispiel Regelungen zur Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Fahrdienst und Verpflegung.
Einmal im Jahr lädt der Werkstattrat die Beschäftigten zu einer Vollversammlung ein. Bei dieser Veranstaltung berichtet er von seiner Arbeit und beantwortet Fragen, die die Arbeit betreffen. Bei Mosaik findet die nächste Vollversammlung am 19. Januar 2023 von 13:30 bis 14:30 Uhr im Casino der Betriebsstätte Mitte statt.